Stand: 02.05.2022

 

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

der Pfarreiengemeinschaft

St. Johannes d. Täufer, Oberviechtach

St. Vitus, Pullenried

St. Bartholomäus, Wildeppenried

 

 

 

Dieses Konzept soll allen Kindern und Jugendlichen in der Pfarreiengemeinschaft Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Missbrauch bieten.

Es dient der Prävention von Übergriffen und weist Ansprechpartner für evtl. Betroffene aus.

 

Das Schutzkonzept wurde erarbeitet von Vertretern des Pfarrgemeinderates in Absprache mit Pfarrer Kaufmann.

Zusätzlich wurden Vertreter der Jugendgruppen in der Pfarrei befragt und ihre Einschätzungen ergänzen das Konzept.

 

Die Räumlichkeiten (Kirchenraum mit seinen Nebenräumen, Nebengebäuden, Gruppen- und Probenräumen sowie Toiletten, Flure und Eingänge) wurden nach ihren potentiellen Gefahren eingeschätzt:

Dunkle Flure und versteckte Ein- und Ausgänge wurden als Risiko identifiziert (Flure im Pfarrheim, Beichtzimmer).

An den Eingängen (Kirche, Pfarrheim, Gruppenräume) befinden sich nur teilweise Bewegungsmelder bzw. Lichtschalter.

 

 

Situationen, bei denen Eins-zu-Eins-Begegnungen nicht vermieden werden können:

Die Verantwortlichen halten sich an den Verhaltenskodex.

Die Schutzbefohlenen werden durch Aushang über mögliche Ansprechpersonen für den Bedarfsfall informiert.

 

 

 

 

Die Eingänge sind mit Bewegungsmeldern ausgestattet.

Dunkle Flure werden zukünftig durch Bewegungsmelder ausgestattet.

Situationen, in denen ein Schutzbefohlener auf einen Erwachsenen trifft:

Der Gruppenleiter/Chorleiter achtet darauf, dass er Situationen vermeidet,

in denen er/sie sich alleine mit einem Schutzbefohlenen in einem uneinsehbaren Raum befindet.

Gruppenräume (Pfarrheim, Nebengebäude) sind abgesperrt und werden nur während der Gruppenaktionen geöffnet.

Nur die Verantwortlichen haben die Schlüssel, die Schlüsselinhaber sind dokumentiert – somit ist der Personenkreis eingegrenzt.

 

 

 

 

 

 

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter der Pfarrei, der regelmäßig mit Schutzbefohlenen in Kontakt sind, sind verpflichtet, an einer Präventionsschulung teilzunehmen (Seelsorger, Mesner, Pfarrsekretärin, hauptamtliche Chorleiter, hauptamtliche Orgellehrer).

 

 

Für ehrenamtliche Tätige gilt:

 

Tischmütter der Erstkommunionvorbereitung & Mitarbeitende im Firmvorbereitungsteam:

Die Kommunion- und Firmvorbereitung findet als Eltern-/Mitarbeiterteam statt, sodass kein Erwachsener alleine mit Kindern/Jugendlichen arbeitet.

 

Gruppenleiter:

Die Gruppenleiter legen alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Den Gruppenleitern wird nahegelegt, dass sie einen Gruppenleiterkurs besuchen.

Dort werden sie auch zum Thema Prävention geschult.

 

Übernachtungsfahrten:

Begleiter bei Übernachtungsfahrten legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter, die regelmäßig mit Schutzbefohlenen zusammenarbeiten, werden zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses angehalten.

 

Pfarrer und Kaplan sind für die Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen verantwortlich. Sie kontrollieren die Teilnahme der hauptamtlichen Mitarbeiter an den Präventionsschulungen.

In allen Kinder- und Jugendgruppen wahren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter die Kinderrechte.

Ihre Rechte werden den Kindern durch die Mitarbeiter vermittelt.

Die Mitarbeiter gehen sensibel um mit Nähe und Distanz, Berührungen, Hilfe beim Anziehen (Ministranten, Sternsinger).

Schutzbefohlene werden von den Mitarbeitern gleichwertig behandelt.

 

 

Die Datenschutzrichlinien werden eingehalten.

Whats-App-Gruppen werden lediglich als Informationsportal benutzt.

Wir kümmern uns aktiv drum, dass pornografische, rassistische oder gewaltverherrlichende, bzw.-verharmlosende Inhalte in unseren Gruppen nicht geteilt werden.

Beim Einsatz von Medien ist uns die altersgerechte Nutzung ein Anliegen. Unser Verhaltenskodex gilt als Grundhaltung, mit der alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen in unserer Pfarrei miteinander umgehen und einander begegnen sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die christliche Grundhaltung und den Willen zur Einhaltung des Verhaltenskodex sollen alle haupt- und nebenamtlichen Tätigen Ansprechpartner für Hilfebedürftige sein.

Wenn ein Schutzbefohlener Hilfe braucht und keine Vertrauensperson in der Pfarrei ansprechen möchte, gibt es die Möglichkeit, sich an eine Fachberatungsstelle im Landkreis Schwandorf oder an eine/n Ansprechpartner:in der Diözese Regensburg zu wenden:

 

Katholische Jugendstelle Schwandorf

Ansprechpartnerin:

Frau Linda Neiser, Kirchliche Jugendreferentin

Höflingerstraße 11

92421 Schwandorf

09431 2200

schwandorf@jugendstelle.de

www.jugendstelle-schwandorf.de

 

oder

die Ansprechpartner für Hinweise auf sexuellen Missbrauch in der Diözese Regensburg:

 

Herr Wolfgang Sill

Telefon: 09633 9180759

E-Mail: wolfgang.sill@gmx.de

 

sowie

 

Frau Susanne Engl-Adacker

Telefon: 0176 97928634

E-Mail: s.engl-adacker@gmx.de

 

 

 

 

 

Die Flyer mit diesen Infos werden in den Schaukästen der Kirche sowie in Sakristei und Gruppenräumen ausgehängt, sie werden auf Homepage der Pfarrei beim ISK veröffentlicht.

Im Pfarrbrief wird regelmäßig die Info über das Beschwerdesystem veröffent-licht.

 

Im Monat Juli wird jährlich durch Pfarrer und Kaplan überprüft, ob für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter die erweiterten Führungszeugnisse vorliegen, auch die Gültigkeit wird überprüft.

Das Präventionsteam der Pfarrei überprüft im Juli jährlich in Zusammenarbeit die Gültigkeit und Vollständigkeit des ISK der Pfarrei.